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Beat Berger |
Es wäre wünschenswert, wenn bei den Mietzinsanpassungen auch eine Selektion nach dem Code der Mietverhältnisse möglich wäre. Dadurch könnten Mietzinsanpassungen gezielt für einzelne Mietverhältnisse mandantenübergreifend verarbeitet werden, beispielsweise bei einer Senkung des Referenzzinssatzes.
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Markus Feusi
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